Beschreibung
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungen erfordern umfangreiche Rechtskenntnisse. Haushaltsrecht (§§ 23, 44 LHO mit VV dazu), Vergaberecht (UVgO, VgV, VOB, GWB) und Verwaltungsverfahrensrecht (primär §§ 28, 35, 36, 49 ff. VwVfG) bilden die Grundlagen des Zuwendungsrechts. Ergänzt werden diese Rechtsvorschriften durch eine Vielzahl von Förderrichtlinien und -programmen.
Den Angaben im Zuwendungsantrag kommt neben haushaltsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen („Auflagen, Bedingungen“) Wirkungen auch strafrechtliche Bedeutung zu.
In diesem Seminar lernen Sie
- Grundsätzliche Voraussetzungen für die Zuwendung (von der „ordnungsgemäßen Geschäftsführung“ bis zur „Freigabe” durch die EU)
- Bewilligungsvoraussetzungen, einschließlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers nachvollziehbar geprüft?
- Auflagen/Bedingungen der Bewilligung beachtet (Verwendungsnachweisprüfung, Rechnungsprüfung)?
- Förderleistungen der Kommune haushaltsrechtlich geregelt?
Zielgruppe
Zuwendungssachbearbeiter/-innen („Geber- und Nehmerseite“), Rechnungsprüfer/-innen, Prüfer/-innen von ZuwendungsmaßnahmenEntscheidungsträger in der Organisation, Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, (Prüfer/-innen von Beschaffungs- und Vergabemaßnahmen.
Benötigte Arbeitsmittel
- §§ 23, 44 LHO mit VV
- VwVfG-NRW
- VOL bzw. UVgO
- GWB
- VgV
Termindetails
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20. April 2023, 09:00 – 16:30 Uhr
Dozierende
Hans Schaller
Langjährige praktische Erfahrung in der kommunalen und staatlichen Verwaltung (Leiter der Abteilung Recht und Wirtschaft, Prüfer im Vergabe- und Zuwendungsbereich); Lehrbeauftragter an den Hochschulen Osnabrück und Hof und freiberuflicher Dozent.