Entscheidungsträger in der Organisation, Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, (Prüfer/-innen von Beschaffungs- und Vergabemaßnahmen.
Zentralisierte Beschaffungs- und Vergabestellen tragen zu einer effizienten Beschaffung und Vergabe öffentlicher Bau-, Dienst- und Lieferleistungen bei („Bündelung des Sachverstandes“). Zur Verhütung von Manipulation und Korruption sollten diese Einrichtungen in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden. §120 Abs. 4 GWB, § 4 VgV und § 16 UVgO ermöglichen die Einrichtung eigener Einheiten zur zentralen Beschaffung und Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl für die eigene Organisationseinheit als auch für unterschiedliche Körperschaften. In der Praxis bieten sich bei mehreren Körperschaften u.a. Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene an. Dabei kann sowohl eine gleichgeordnete als auch eine übergeordnete Kommune (z.B.Kreisverwaltung) als „Zentralstelle“ fungieren.
Ziel des Seminars ist es, sowohl die „klassische“ zentrale Beschaffung als auch die „besondere" Zentrale Beschaffung nach § 120 Abs. 4 GWB, § 4 VgV und §16 UVgO darzustellen, einschließlich der Abgrenzungsprobleme.
Die Teilnehmer/-innen können Fragen und Probleme des eigenen Aufgabenbereiches in das Seminar einfließen lassen.