Die Berücksichtigung des vorhandenen Vermögens im SGB II ist komplex und birgt zahlreiche Probleme und Streitpunkte, sowohl für die Leistungsberechtigten als auch für die zuständigen Behörden. Die Probleme resultieren aus dem Spannungsfeld zwischen rechtlicher Gleichbehandlung und der Berücksichtigung individueller Lebensumstände. Besonders die unklaren Definitionen, die strengen Nachweispflichten und die oft subjektive Auslegung der Angemessenheit führen in der Praxis zu Konflikten und Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Das Seminar vermittelt ein umfassendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der Vermögensberücksichtigung im Rahmen des SGB II. Sie lernen, Vermögensarten zu erkennen, geschütztes und zu berücksichtigendes Vermögen zu unterscheiden, Freibeträge anzuwenden und typische Fallkonstellationen rechtssicher einzuordnen. Ziel ist es, die relevanten Vorschriften und Abgrenzungen zu verstehen, um in der täglichen Praxis rechtssicher zu handeln. Nach Abschluss des Seminars sind Sie in der Lage, Vermögen korrekt zu bewerten, Freibeträge zu ermitteln und Sonderregelungen anzuwenden sowie in strittigen Fällen rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
Grundlagen: Vermögen im System des SGB II
Zu berücksichtigendes und nicht zu berücksichtigendes Vermögen
Freibeträge und Schonvermögen
Karenzzeit, Selbstauskunft und Nachweise
Verwertung, besondere Härte und Darlehen
Praxisfälle und typische Fehlerquellen
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Jobcentern, kommunalen Trägern, sozialen Beratungsstellen, Widerspruchsstellen, Bildungs- und Qualifizierungsträgern sowie an Fachkräfte, die Leistungsfälle nach dem SGB II bearbeiten, prüfen, beraten oder begleiten, die ein aktuelles und praxisnahes Fachwissen über die aktuellen Regelungen zu der Berücksichtigung von individuellem Vermögen im SGB II erwerben oder auffrischen möchten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht I Fachanwalt für Strafrecht I Fachanwalt für Sozialrecht
Tobias Noll ist Fachanwalt für Strafrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht. Zudem ist er Mediator. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge, insbesondere im Bereich des Betreuungsrechts sowie des Sozial- und des Arbeitsrechts. Er ist Autor bzw. Co-Autor zu aktuellen Themen im Sozialrecht und beschäftigt sich dabei mit den rechtlichen Auswirkungen und Fallstricken.