Seminar
Das eintägige Seminar bietet einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über die Grundlagen des Tarifrechts von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ermöglicht so eine erste Orientierung.
Mit nur wenigen Ausnahmen sind die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes den großen Tarifsystemen des TVöD und des TV-L unterworfen. Neben den allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts haben die beiden – fast inhaltsgleichen – Tarifverträge den größten Einfluss auf die Rahmenbedingungen des Arbeitsalltags der Beschäftigten in Behörden und Einrichtungen in allen Bereichen der öffentlichen Hand.
Das eintägige Seminar bietet einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über die Grundlagen des Tarifrechts von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ermöglicht so eine erste Orientierung.
Hinweis: Grundkenntnisse im Arbeitsrecht sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme.
Führungskräfte, Personalsachbearbeiter:innen, und Personalverantwortliche, die erstmals mit den Details des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes konfrontiert sind oder sich aus anderen Gründen einen raschen Überblick verschaffen wollen.