Mit nur wenigen Ausnahmen sind die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes den großen Tarifsystemen des TVöD und des TV-L unterworfen. Neben den allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts haben die beiden – fast inhaltsgleichen – Tarifverträge den größten Einfluss auf die Rahmenbedingungen des Arbeitsalltags der Beschäftigten in Behörden und Einrichtungen in allen Bereichen der öffentlichen Hand.
Das eintägige Seminar bietet einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über die Grundlagen des Tarifrechts von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ermöglicht so eine erste Orientierung.
Hinweis: Grundkenntnisse im Arbeitsrecht sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen
und angrenzender Fachabteilungen aus öffentlichen Verwaltungen, die einen Überblick über das Tarifrecht im öffentlichen Dienst erwerben wollen.