Seminar
Grundregeln des öffentlichen Vergabewesens. Ohne Leistungsbeschreibung kein Vergabeverfahren – ohne Markterkundung keine Leistungsbeschreibung. Ablauf des Verfahrens.
Ordnungsgemäße Vergaben erfordern ein umfangreiches Wissen. Der Bogen geht von der Marktkenntnis bzw. Markterkundung und der Schätzung des Auftragswertes bis zur Vermeidung von besonderen „Vertragsurkunden“. D.h. Verträge werden im öffentlichen Auftragswesen durch „Zuschlag“ auf ein bindendes Angebot geschlossen.
Ob ein Unternehmen ein Angebot abgeben will, ist im Vorfeld zu erkunden. Hier gilt bei allen nicht öffentlichen Vergaben „wer auswählt hat vorher zu prüfen“.
Eine weitere Besonderheit des öffentlichen Auftragswesen ist die Vorgabe eigener Vertragsbedingungen sowie die Prüfung der Eignung eines Unternehmers als „öffentlicher Auftragnehmer“.
Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen (einschließlich Zuwendungsempfängern aus dem privaten Bereich), Prüfer/-innen von Beschaffungs- und Vergabemaßnahmen, Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich der Bedarfsträger.