Leistungsträger und Verantwortlichkeiten
Antragserfordernis
Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
Fälligkeit und Auszahlung
Leistungsberechtigte
Leistungsansprüche (Bürgergeld, Mehrbedarfe u.a.)
Hilfsbedürftigkeit
Einkommen und Vermögen
Darlehen und Aufrechnung
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen von Jobcentern, Sozialbehörden, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Trägern, die mit der Umsetzung des SGB II betraut sind. Es ist ebenso geeignet für Berater*innen, Ehrenamtliche sowie Fachkräfte aus angrenzenden Bereichen, die grundlegendes Wissen über die Regelungen des SGB II (insbesondere zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Pflichten von Leistungsberechtigten und rechtlichen Rahmenbedingungen) erwerben oder auffrischen möchten.
Die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) sollen finanzielle Unterstützung für Menschen bieten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit, geringer Einkommen oder anderer Gründe. In der Regel werden die Anträge bei den Jobcentern bearbeitet, es gibt aber auch kommunale Organisationen, in deren Zuständigkeit das Bürgergeld fällt. Aber auch für die Berater aus den Jobcentern ist es wichtig, sich mit den Leistungen nach SGB II auseinanderzusetzen, um eine optimale Beratung garantieren zu können.
Bei diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Regelungen im SGB II mit dem Fokus auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungsgewährung. Außerdem werden Sie bezüglich der aktuellen Neuregelungen auf den neuesten Stand gebracht.