Seminar

Einführung in das Leistungsrecht SGB II

Soziale Leistungen der Kommunen

Neue Grundsicherung verstehen: Anspruch, Berechnung und Handlungsempfehlungen für die Praxis

Hybrid
14. Oktober 2026, 09:00 – 16:30 Uhr
290,00 €

Beschreibung

Am 5. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die "Neue Grundsicherung" beschlossen. Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Mit dem Gesetz wird die Vermittlung in Arbeit gestärkt, die Menschen können gezielter unterstützt werden und es bestehen mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern. In der Regel werden die Anträge bei den Jobcentern bearbeitet, es gibt aber auch kommunale Organisationen, in deren Zuständigkeit die neue Grundsicherung fällt.

Bei diesem Seminar erhalten Sie einen verständlichen und praxisnahen Überblick über die zentralen Grundlagen des Leistungsrecht nach SGB II. Sie können Anspruchsvoraussetzungen einordnen, typische Berechnungsschritte nachvollziehen und häufige Fallkonstellationen aus der Praxis sicherer bewerten. Außerdem werden Sie bezüglich der aktuellen Neuregelungen auf den neuesten Stand gebracht.

In diesem Seminar lernen Sie

  • Grundlagen und Systematik des SGB II

  • Anspruchsvoraussetzungen im Überblick

  • Bedarfe nach dem SGB II

  • Einkommen und Vermögen

  • Leistungsberechnung anhand von Beispielen

  • Verfahren, Mitwirkung und Bescheidverständnis

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen von Jobcentern, Sozialbehörden, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Trägern, die mit der Umsetzung des SGB II betraut sind. Es ist ebenso geeignet für  Berater*innen, Ehrenamtliche sowie Fachkräfte aus angrenzenden Bereichen, die grundlegendes Wissen über die Regelungen des SGB II (insbesondere zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Pflichten von Leistungsberechtigten und rechtlichen Rahmenbedingungen) erwerben oder auffrischen möchten.

Termindetails

  • 14. Oktober 2026, 09:00 – 16:30 Uhr

Dozent

Dozent

RA Prof. Tobias Noll

Fachanwalt für Arbeitsrecht I Fachanwalt für Strafrecht I Fachanwalt für Sozialrecht

Tobias Noll ist Fachanwalt für Strafrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht. Zudem ist er Mediator. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge, insbesondere im Bereich des Betreuungsrechts sowie des Sozial- und des Arbeitsrechts. Er ist Autor bzw. Co-Autor zu aktuellen Themen im Sozialrecht und beschäftigt sich dabei mit den rechtlichen Auswirkungen und Fallstricken.

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