Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Behörden, Krankenhäusern, sonstigen Eigenbetrieben und Tochterunternehmen, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind.
Die Insolvenzordnung gilt nun seit über 10 Jahren und hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt.
Gleichwohl besteht bei den beteiligten Gläubigern immer wieder Unsicherheit darüber, wie sie sich in den verschiedenen Verfahrensstadien verhalten müssen, welche Anträge zu stellen und welche Erklärungen abzugeben sind.
Dabei dient die Insolvenzordnung in erster Linie zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger. Daneben will das Insolvenzrecht die Sanierung von Unternehmen, die Stärkung der Gläubigerautonomie und eine gerechtere Verteilung der Insolvenzmasse fördern.
Ziel des Seminars ist es, sich mit der aktuellen Rechtsprechung, den vorhandenen Leit- und Richtlinien und den die Gläubiger betreffenden Regelungen zu befassen, damit Forderungsausfälle vermieden werden und vor bzw. während eines Insolvenzverfahrens möglichst effizient und taktisch richtig vorgegangen wird.