Die rechtlichen Vorgaben für Nebentätigkeiten von Beamten erfordern fundierte Kenntnisse im Öffentlichen Dienstrecht. Für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden die tarifrechtlichen Regelungen erörtert.
Mitarbeiter/-innen im Bereich der Personalverwaltung, Mitglieder der Personalvertretung.