Der BGH-Beschluss vom 25.02.2026 zur elektronischen Beauftragung von Gerichtsvollziehern bei rückständigen Rundfunkbeiträgen sorgt in der Vollstreckungspraxis für Verunsicherung. Wann ist ein Vollstreckungsersuchen formwirksam? Welche Bedeutung hat § 130a Abs. 3 ZPO? Und betrifft die Entscheidung auch kommunale Vollstreckungsbehörden?
Dieser Kurzvortrag ordnet die aktuelle Rechtsprechung verständlich ein und zeigt, welche Konsequenzen sich für Landkreis-, Stadt- und Gemeindekassen ergeben. Besonders beleuchtet werden die Auswirkungen für Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Handlungsempfehlungen: Wie sollten Kassenleitungen und Mitarbeitende im Forderungsmanagement auf Einwendungen reagieren? Wann ist eine Prüfung erforderlich? Und wie lässt sich die Vollstreckung rechtssicher fortführen?
Ein kompakter Fachimpuls für alle, die im Forderungsmanagement rechtssicher, handlungsfähig und gut vorbereitet bleiben wollen.
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
Formwirksamkeit elektronischer Vollstreckungsersuchen
Bedeutung des § 130a Abs. 3 ZPO für die Vollstreckungspraxis
Übertragbarkeit der Entscheidung auf kommunale Vollstreckungsbehörden
Auswirkungen auf Kommunen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
Praxisempfehlungen zum Umgang mit Einwendungen und zur rechtssicheren Fortführung
Das Webinar richtet sich an Kassenleitungen sowie Mitarbeitende kommunaler Kassen, Vollstreckungsbehörden und des Forderungsmanagements in Landkreisen, Städten und Gemeinden. Besonders angesprochen sind Beschäftigte aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, die mit der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen und dem Umgang mit Einwendungen gegen Vollstreckungsersuchen befasst sind.
Stefan Knauth hat sich als Verwaltungsbeamter der Stadt Eschborn intensiv mit Fragen des Vollstreckungsrechts beschäftigt. Er ist schon viele Jahre als Dozent zu den aktuellen Themen der öffentlichen Hand tätig und seine Veranstaltungen zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug aus. Außerdem ist er als Trainer und Coach zu Gesundheits- und Persönlichkeitsthemen aktiv.