„Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen für beide #Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde“.
Diese Definition des Auswärtigen Amtes stellt die für die Ehe-Anerkennung zuständigen Behörden regelmäßig vor große Herausforderungen. Wie geht man mit verdächtigen Urkunden um? Wie sieht es bei Ehen mit Minderjährigen aus? Wie sind Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe und Zeitehe zu behandeln?
Dies sind nur einige Themen, die in dem Seminar behandelt werden. Sie erhalten einen Überblick der Rechtsgrundlagen und behandeln zahlreiche Fälle aus der Praxis. Selbstverständlich wird auch auf Fragen und Fälle aus den Kreisen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingegangen.
Mitarbeiter:innen der Standesämter, Ausländerbehörden, Bürgerbüros, Einbürgerungsbehörden, die mit der Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung konfrontiert sind.
Verdächtige Urkunden, Legislation, Haager Apostile-Übereinkommen
Auslandsehe im Inland, Konsulatsehe
Klassische Auslandsehe im Ausland
Historische Formen, wie Ferntrauung, Stahlhelmtrauung
Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe, Zeitehe, ordre public
Eheschließung mit Minderjährigen
Fragen und Fälle der Teilnehmer/innen