Eine zutreffende Feststellung einer Ordnungswidrigkeit im Außendienst ist nur der erste Schritt. Im Innendienst müssen die aufgenommenen Verstöße rechtlich geprüft, Betroffene korrekt angehört, Fristen eingehalten und Einwendungen sachgerecht bearbeitet werden. Das Seminar begleitet den gesamten Verfahrensweg und zeigt, wie typische Fehler und unnötige Verfahrensrisiken vermieden werden.
Bei diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen rechtssicher, effizient und nachvollziehbar bearbeiten. Nach dem Seminar kennen Sie die maßgeblichen Fristen und Verfahrensschritte, können die Fahrereigenschaft und eine mögliche Kostentragungspflicht des Halters beurteilen und wissen, wie mit Einwendungen, Einsprüchen und besonderen Fallgestaltungen umzugehen ist.
Damit die Grundlage stimmt:
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verstöße unmittelbar vor Ort feststellen, empfehlen wir das Seminar am Vortag Ruhender Straßenverkehr im Außendienst – Halt- und Parkverstöße sicher erkennen, richtig beurteilen und beweiskräftig dokumentieren.
Beide Seminare sind einzeln oder in Kombination buchbar.
Rechtliche Grundlagen des Verfahrens
Verwarnung oder Bußgeldverfahren?
Fahrlässigkeit, Vorsatz und beharrliche Verstöße
Fahrerermittlung und Kostentragungspflicht des Halters
Anhörung und rechtliches Gehör
Verjährungsfristen sicher beherrschen
Der vollständige Ablauf des Bußgeldverfahrens
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
kommunaler Bußgeldstellen,
von Ordnungsämtern und Straßenverkehrsbehörden,
die Verwarnungs- und Bußgeldverfahren im ruhenden Straßenverkehr bearbeiten,
die Anhörungen, Kosten- oder Bußgeldbescheide erstellen oder Einsprüche prüfen.
Das Seminar richtet sich sowohl an neue Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter als auch an erfahrene Beschäftigte, die ihre Kenntnisse aktualisieren und Verfahrensabläufe sicherer gestalten möchten.
Ralf Straßmann blickt auf eine über 40jährige Tätigkeit bei einer Nordrhein-Westfälischen Stadtverwaltung zurück. Zehn Jahre davon lag der Fokus im Ordnungsamt unmittelbar auf dem Schwerpunkten Straßenverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Zehn weitere Jahre waren ausgefüllt mit weiteren Tätigkeiten im Umfeld der Ordnungsbehörde. Seit 1993 ist er in vielen Bundesländern Dozent für Verkehrsüberwachung und Ordnungswidrigkeiten mit dem Spezialgebiet "Ruhender Straßenverkehr". Der besondere Blick richtet sich dabei auf den Praxisbezug der Seminare, ohne dabei den Blick auf die durch Gesetze und Verordnungen geltenden Vorgaben zu vernachlässigen.