Die Bearbeitung von Krankheitszeiten gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in Personalverwaltung und Entgeltabrechnung. Neben den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung sind die besonderen tariflichen Bestimmungen des TVöD zu beachten. Schwierigkeiten entstehen insbesondere bei wiederholten Erkrankungen, Fortsetzungserkrankungen, unterschiedlichen Vorerkrankungszeiten, dem Krankengeldzuschuss sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeitsunfällen oder rückwirkenden Korrekturen. Fehler können zu Über- oder Unterzahlungen, aufwendigen Rückrechnungen und fehlerhaften Meldungen führen.
Das Seminar vermittelt die notwendigen Grundlagen, um Krankheits- und Fehlzeiten tarifrechtlich richtig einzuordnen. Sie lernen, Beginn und Dauer der Entgeltfortzahlung zu bestimmen, anrechenbare Vorerkrankungszeiten zu prüfen und den Anspruch auf Krankengeldzuschuss korrekt zu beurteilen.
Nach dem Seminar können Sie typische und besondere Krankheitsfälle systematisch bearbeiten, notwendige Unterlagen und Fristen erkennen und die Auswirkungen auf Entgeltabrechnung und Personalverwaltung nachvollziehen. Dadurch gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Berechnung von Krankenbezügen und vermeiden fehlerhafte Zahlungen sowie unnötige Korrekturen.
Anspruchsvoraussetzungen und Dauer der Entgeltfortzahlung
Wiederholungs- und Fortsetzungserkrankungen
Tariflicher Krankengeldzuschuss und maßgebliche Bezugsfristen
Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts nach § 21 TVöD
Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeitsunfälle und Übergangsgeld
Rückforderungen, Rentengewährung und abrechnungstechnische Korrekturen
Mitarbeitende aus Personalverwaltung, Entgeltabrechnung, Sozialversicherung und Rechnungsprüfung sowie Beschäftigte, die Fehlzeiten und Krankenbezüge bearbeiten.
Stellvertretender Personalleiter, Fachbereichsleiter Besoldungs- und Entgeltabrechnung für „Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg“ und seine Einrichtungen, den Landkreis Würzburg sowie Vertragsgemeinden und ihre Zweckverbände. Der Dozent hat seit über 40 Jahren durchgängig praktische Erfahrung zu Entgelt- und Gehaltsfragen des öffentlichen Dienstes und eine mehr als 30-jährige Seminarerfahrung als Dozent.