Das Verhältnis von Steuer- und Insolvenzrecht ist nicht abschließend definiert. In der Konkursordnung galt noch „Steuerrecht vor Insolvenzrecht“. In der der Insolvenzordnung gilt der Grundsatz Insolvenzrecht geht vor Steuerrecht. Trotzdem gibt es auch in der Insolvenzordnung nur wenige Vorschriften, die sich mit diesem Spannungsverhältnis befassen. Das Seminar will daher hier auf der Grundlage der Gesetze, der Rechtsprechung und der aktuellen Literatur die notwendige Rechtssicherheit vermitteln. Vordrucke und Formulierungsvorschläge werden zur Verfügung gestellt.
Grundzüge und Ziele des Insolvenzverfahrens
Behandlung der Besonderheiten bei kommunalen Steuern
Grundsteuer: Insolvenzforderung/neue Forderung, Absonderungsrechte, Wirkung einer Restschuldbefreiung
Gewerbesteuer: wie Grundsteuer, zudem nachträgliche Anforderung von Gewerbesteuer für Zeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
Gewerbesteuer für das Jahr der Eröffnung des Verfahrens, Freigabe eines Unternehmens
Vergnügungssteuer, Hundesteuer
sonst. kommunale Steuern
Erstellung und Bekanntgabe von Steuerbescheiden während des Insolvenzverfahrens
Wirkung der Feststellung bei einer Anmeldung, Vorgehensweise bei einem (vorläufigen) Bestreiten durch den Insolvenzverwalter, durch andere Gläubiger oder den Schuldner
Auswirkungen der Insolvenz auf Gesamtschuldner bei natürlichen Personen und im Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, Haftungsschaden/-Inanspruchnahme gesetzlicher Vertreter, Umfang der Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens
Steuern und Insolvenzanfechtung, Besonderheiten, auf die Insolvenzverwalter bei Insolvenzen nicht hinweisen oder diese nicht kennen
Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Duldungsbescheide gegenüber Insolvenzverwaltern, gesetzlichen Vertreten und Dritten
Vollstreckungssperre bei Insolvenzforderungen, Neuforderungen, Gesamtschuldnern und Absonderungsrechten
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kasse, Vollstreckung/Beitreibung und Steuerämtern/-abteilungen, Prüfungsämtern
Peter Rothfuss war über 20 Jahre Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Neben seinen bisherigen beruflichen Verpflichtungen nimmt Herr Rothfuss die Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auch Lehraufgaben in der Fortbildung wahr. Er ist Autor mehrerer Sachbücher und seit 1997 Referent beim Kommunalen Bildungswerk.