Kaum ein Thema verändert die Personalarbeit derzeit so rasant wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot und weitere KI-Tools finden zunehmend Eingang in Recruiting, Personalentwicklung und administrative HR-Prozesse. Viele Unternehmen möchten die Potenziale nutzen – gleichzeitig bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere arbeitsrechtliche Fragestellungen und Mitbestimmungsrechte rücken in den Fokus. Wann ist der Betriebsrat zu beteiligen? Welche Grenzen setzt das Arbeitsrecht beim Einsatz von KI? Welche Anforderungen ergeben sich aus dem EU AI Act und welche Rolle spielt der Beschäftigtendatenschutz? Das Online-Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, Mitbestimmungsrechte und regulatorischen Anforderungen beim Einsatz von KI im Personalwesen. Sie erhalten praxisnahe Orientierung für typische Anwendungsfälle sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den rechtssicheren Einsatz von KI im HR-Alltag.
Ihr konkreter Mehrwert
Sie erkennen arbeitsrechtliche Risiken beim KI-Einsatz.
Sie berücksichtigen Mitbestimmungsrechte rechtssicher.
Sie ordnen den EU AI Act praxisgerecht ein.
Sie kennen die wichtigsten Anforderungen des Beschäftigtendatenschutzes.
Sie erhalten konkrete Empfehlungen für den Einsatz von KI im HR-Alltag.
ChatGPT, Copilot & Co. rechtssicher im Personalbereich einsetzen
Arbeitsrechtliche Risiken frühzeitig erkennen
Mitbestimmungsrechte sicher berücksichtigen
Rechtliche Entwicklungen praxisnah einordnen
Compliance-Anforderungen im Überblick
Konkrete Handlungsempfehlungen für HR
Herr Wein ist seit Juli 2023 Geschäftsführer für Tarif- und Arbeitsmarktpolitik beim Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien in Hessen. Zuvor war er über 20 Jahre in leitenden Positionen im HR-Bereich in Großkonzernen der chemisch-pharmazeutischen Industrie tätig. Er ist zugleich als Prüfer im 1./2. Juristischen Staatsexamen in Rheinland-Pfalz und als ehrenamtlicher Richter am 8. Senat des BAG tätig. Seine Seminare zeichnen sich auch für den Nichtjuristen durch eine praxisgerechte Aufarbeitung des Arbeits- und Sozialrechts aus.