Mitarbeiter/-innen der Sozial- und Grundsicherungsämter, Rechnungsprüfer/-innen, Betreuer/-innen; sonstige Interessenten. Dieses Fachseminar richtet sich insbesondere an neue Mitarbeiter/-innen, Quer- oder Wiedereinsteiger/-innen, die die Rechtsmaterie des SGB XII strukturiert erlernen möchten.
SGB I, II, X, XI, XII
In systematischer Form wird in das Leistungsrecht des SGB XII eingeführt. Auf die Abgrenzungsproblematik zum SGB II wird ebenso eingegangen wie auf die unterschiedlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach diesen beiden Gesetzen. Gemeinsam mit den Seminarteilnehmer/-innen werden die Personenkreise der jeweiligen Leistungsberechtigten nach den einzelnen Kapiteln des SGB XII bestimmt und die Leistungsvoraussetzungen erarbeitet.
Beispiele aus der Praxis sollen die Theorie festigen und verdeutlichen. Den Abschluss des Seminars bilden Übersichten über die Zuständigkeitsregelungen und die wesentlichsten Verfahrensvorschriften.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der jüngsten Rechtsprechung werden vorhandene Kenntnisse vertieft und neue Einblicke in die aktuellen Entwicklungen vermittelt. Zusätzlich gibt es Gelegenheit, eigene Erfahrungen und Fragen einzubringen.