Die tarifgerechte Bewertung und Abrechnung von Arbeitszeiten gehört zu den besonders fehleranfälligen Bereichen des TVöD. In der Praxis müssen zahlreiche Arbeitszeitformen voneinander abgegrenzt werden: Mehrarbeit ist nicht automatisch eine Überstunde, Rufbereitschaft ist anders zu behandeln als Bereitschaftsdienst und für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Zuschläge. Hinzu kommen Arbeitszeitkonten, Schichtmodelle, kurzfristige Dienstplanänderungen und betriebliche Regelungen.
Das Seminar vermittelt die tariflichen und arbeitszeitrechtlichen Grundlagen für die richtige Einordnung und Abrechnung besonderer Arbeitszeiten. Sie lernen, Mehrarbeit, Überstunden und weitere Arbeitszeitformen sicher voneinander abzugrenzen, die jeweiligen Ausgleichs- und Vergütungsansprüche zu bestimmen und Zeit- sowie Zeitzuschläge korrekt zu berechnen. Nach dem Seminar können Sie typische Arbeitszeitfälle systematisch prüfen, tarifliche Ansprüche nachvollziehbar ermitteln und Fehler bei Zeitwirtschaft und Entgeltabrechnung frühzeitig erkennen. Dadurch gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Zusammenarbeit zwischen Personalverwaltung, Entgeltabrechnung, Zeiterfassung und den jeweiligen Fachbereichen.
Regelmäßige Arbeitszeit, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten
Mehrarbeit, Überstunden und tarifliche Erhöhungsstunden
Zeit- und Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Schicht- und Wechselschichtarbeit
Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitseinsätze
Dienstvereinbarungen, Arbeitszeitgesetz und notwendige Dokumentation
Mitarbeitende aus Personalverwaltung, Entgeltabrechnung und Zeiterfassung, Dienstplanverantwortliche, Führungskräfte sowie Mitglieder von Personalvertretungen.
Die seit 2026 mögliche freiwillige Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden, die neuen „Erhöhungsstunden“, die überarbeiteten Gleitzeitregelungen und die Möglichkeit von Langzeitkonten sollten fest in dieses Seminar aufgenommen werden.
Stellvertretender Personalleiter, Fachbereichsleiter Besoldungs- und Entgeltabrechnung für „Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg“ und seine Einrichtungen, den Landkreis Würzburg sowie Vertragsgemeinden und ihre Zweckverbände. Der Dozent hat seit über 40 Jahren durchgängig praktische Erfahrung zu Entgelt- und Gehaltsfragen des öffentlichen Dienstes und eine mehr als 30-jährige Seminarerfahrung als Dozent.