Rufbereitschaft und Winterdienst sind Bestandteile des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Bei der Rufbereitschaft müssen Beschäftigte außerhalb ihrer Arbeitszeit erreichbar sein und können im Bedarfsfall zur Arbeit gerufen werden. Auch für den Winterdienst können Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Wintermonate eingeteilt werden.
Dies erfordert eine gute Planung und Organisation und detaillierte Kenntnisse zu den Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen.
Bei diesem Seminar erhalten Sie Handlungsempfehlungen für Ihre tägliche Praxis. Nach dem Seminar sind Sie rechtssicher in der Anwendung der aktuellen Vorschriften zur Rufbereitschaft und zum Winterdienst.
Abgrenzung von Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitszeit
Tarifliche Voraussetzungen für die Anordnung
Pauschale Vergütung und Bezahlung tatsächlicher Einsätze
Wegezeiten, Zeitzuschläge und Überstunden
Ruhezeiten und Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
Praktische Gestaltung von Dienst- und Einsatzvereinbarungen
Personalämter, Entgeltabrechnungen, Bauhöfe, Straßenmeistereien, technische Betriebe, Ordnungsämter, Führungskräfte und Personalvertretungen.
Stellvertretender Personalleiter, Fachbereichsleiter Besoldungs- und Entgeltabrechnung für „Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg“ und seine Einrichtungen, den Landkreis Würzburg sowie Vertragsgemeinden und ihre Zweckverbände. Der Dozent hat seit über 40 Jahren durchgängig praktische Erfahrung zu Entgelt- und Gehaltsfragen des öffentlichen Dienstes und eine mehr als 30-jährige Seminarerfahrung als Dozent.