Rufbereitschaft und Winterdienst sind Bestandteile des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei der Rufbereitschaft müssen Beschäftigte außerhalb ihrer Arbeitszeit erreichbar sein und können im Bedarfsfall zur Arbeit gerufen werden. Auch für den Winterdienst können Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Wintermonate eingeteilt werden. Dies erfordert eine gute Planung und Organisation und detaillierte Kenntnisse zu den Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen. Bei diesem Seminar erhalten Sie Handlungsempfehlungen für Ihre tägliche Praxis. Nach dem Seminar sind Sie rechtssicher in der Anwendung der aktuellen Vorschriften zur Rufbereitschaft und zum Winterdienst.
Führungskräfte, Sachbearbeiter*innen und Beschäftigte aus der Praxis (z. B. Bauhof), die mit der Planung und Organisation des kommunalen Winterdienstes betraut sind.