Mitarbeiter/-innen von Vollstreckungsbehörden, Fachämtern und Eigenbetrieben, die mit der Festsetzung, Geltendmachung und Vollstreckung von Geldforderungen befasst sind.
Die Vollstreckung in das Grundstück bzw. in Grundstücksrechte bietet für Gläubiger oftmals noch die einzige Möglichkeit der Realisierung ihrer Forderungen. Die Sicherungszwangshypothek verschafft dem Gläubiger zwar eine gewisse Sicherheit, aber noch kein Geld. Bei nahezu allen Versteigerungsverfahren sind die örtlichen Gemeinden mitbetroffen. Die Vollstreckungsbehörde ist in diesem Bereich gefordert ggf. aktiv tätig zu werden. Eine nur passive Beteiligung an einem Zwangsversteigerungsverfahren kann gravierende Forderungsausfälle zur Folge haben. Das Seminar will hier die notwendige Hilfe geben und Sicherheit bei der Stellung geeigneter Anträge verschaffen. Behandelt wird auch der schwierige Bereich der Vollstreckung in Grundstücksrechte, wie bestehende Hypotheken und Grundschulden. Mustervordrucke und Formulierungshilfen werden behandelt.
Die Grundstrukturen der Verfahren werden dargestellt, wobei besonderer Wert darauf gelegt wird, wann und in welchem Verfahrensstadium ein Eingreifen bzw. ein Agieren der Vollstreckungsbehörden angebracht oder sogar zwingend erforderlich ist. Häufig sind auch Verhandlungen mit Dritten notwendig, die in ihrer Funktion als Banken oder Rechtsanwälte/ Zwangsverwalter nahezu ausschließlich mit diesen Materien befasst sind. Das Seminar will hier die notwendige Sicherheit vermitteln, damit den Interessen der öffentlichen Hand ausreichend Rechnung getragen wird.