Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist überwiegend Aufgabe der Gemeinden. Die Anforderungen des Wahlrechts nehmen dabei keine Rücksicht auf die Größe der Kommune, sodass von jeder Gemeinde stets eine Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Problemen, meist unter großem Zeitdruck, zu bewältigen sind.
Fehler und Mängel können gravierende rechtliche Folgen bis hin zu einer Wahlwiederholung nach sich ziehen.
Die Kommunalwahlen stellen dabei wegen des komplizierten Wahlverfahrens und der gemeinsamen Durchführung mit der Kreistagswahl, der unechten Teilortswahl bzw. der Ortschaftsratswahl, eine besondere Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass am gleichen Tag die Europawahl stattfindet mit zum Teil abweichenden Rechtsvorschriften.
Mitarbeitende, die mit der Vorbereitung und Durchführung einer Kommunalwahl und/oder Europawahl betraut sind.