Seminar

Befristung von Arbeitsverhältnissen und Teilzeit im öffentlichen Dienst

Personalwesen

Vertragliche Gestaltungen, rechtskonforme Durchführung und Empfehlungen für die Praxis

Hybrid
14. November 2024, 09:00 – 16:30 Uhr
290,00 €

In diesem Seminar lernen Sie

Befristung

  • sachgrundlose Befristung/Zeitbefristung

  • Zweckbefristung/auflösende Bedingung

  • Tarifliche Besonderheiten: Interessenlagen, Vertragsgestaltung und -durchführung

Teilzeitarbeit

  • allgemeine und besondere gesetzliche Grundlagen

  • Ansprüche auf Teilzeitarbeit – tarifliche Grundlagen (§ 11 TVöD)

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen

  • Personal
  • Hauptamt
  • Rechtsabteilung
  • Human Resources

und angrenzender Fachabteilungen vorwiegend aus öffentlichen Verwaltungen, die wissen wollen, wie sie die Regelungen zu Befristung und Teilzeit rechtssicher umsetzen können.

Beschreibung

Neben dem „programmatischen Regelfall“, also dem mit Kündigungsschutz flankierten, unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis erfordern unterschiedlichste Interessenlagen – von Probezeit bis Projektarbeit, von Job-Sharing bis Jahresarbeitszeit – zunehmend besondere Gestaltungen bei der Vertragsdauer und bei Umfang und Lage der Arbeitszeit. Die einheitliche Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Selbst gesetzliche und tarifliche Spezialregelungen (BEEG, WissZeitVG) nehmen darauf Bezug.

Das Seminar behandelt die grundlegenden Rechtsfragen rund um zeit- oder zweckbefristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse, ebenso wie die der Teilzeitarbeit. Auf tarifliche und gesetzliche Besonderheiten und aktuelle Rechtsprechung wird – wo erforderlich auch ausführlich – eingegangen. Ein weiterer Teil widmet sich den aus unterschiedlichen Interessenlagen abzuleitenden Zweckmäßigkeitsüberlegungen und daraus entwickelten Gestaltungs- und Durchführungsvorschlägen.

Termindetails

  • 14. November 2024, 09:00 – 16:30 Uhr

Dozent:in

Dozent

Erich-Wolfgang Moersch

Erich-Wolfgang Moersch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt aus Karlsruhe. Seine Rechtsgebiete sind Zivil- & Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Insovlenz- & Zwangsvollstreckungsrecht und Zwangversteigerungs- & Zwangsverwaltungsrecht. Außerdem ist Herr Moersch auch als Seminarreferent im Arbeitsrecht bekannt.

Ansprechpartner:in

Kontaktperson