Befristung
sachgrundlose Befristung/Zeitbefristung
Zweckbefristung/auflösende Bedingung
Tarifliche Besonderheiten: Interessenlagen, Vertragsgestaltung und -durchführung
Teilzeitarbeit
allgemeine und besondere gesetzliche Grundlagen
Ansprüche auf Teilzeitarbeit – tarifliche Grundlagen (§ 11 TVöD)
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen
und angrenzender Fachabteilungen vorwiegend aus öffentlichen Verwaltungen, die wissen wollen, wie sie die Regelungen zu Befristung und Teilzeit rechtssicher umsetzen können.
Neben dem „programmatischen Regelfall“, also dem mit Kündigungsschutz flankierten, unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis erfordern unterschiedlichste Interessenlagen – von Probezeit bis Projektarbeit, von Job-Sharing bis Jahresarbeitszeit – zunehmend besondere Gestaltungen bei der Vertragsdauer und bei Umfang und Lage der Arbeitszeit. Die einheitliche Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Selbst gesetzliche und tarifliche Spezialregelungen (BEEG, WissZeitVG) nehmen darauf Bezug.
Das Seminar behandelt die grundlegenden Rechtsfragen rund um zeit- oder zweckbefristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse, ebenso wie die der Teilzeitarbeit. Auf tarifliche und gesetzliche Besonderheiten und aktuelle Rechtsprechung wird – wo erforderlich auch ausführlich – eingegangen. Ein weiterer Teil widmet sich den aus unterschiedlichen Interessenlagen abzuleitenden Zweckmäßigkeitsüberlegungen und daraus entwickelten Gestaltungs- und Durchführungsvorschlägen.