Beschreibung
Der Bieter bei öffentlichen Aufträgen muss die Regeln des Vergaberechts kennen. So gilt der Grundsatz „Wer bietet muss leisten“, d.h Angebote sind verbindlich, Änderungen an den Vergabeunterlagen oder die Nichtbeachtung von Bewerbungsbedingungen führen zum Ausschluss. Anderseits soll der Bieter seine Möglichkeiten nutzen und innerhalb der Angebotsfrist Zweifel mit der Vergabestelle klären.
In diesem Seminar lernen Sie
- Rechtliche Hinweise zum öffentlichen Auftragswesen
- Unterscheidung privates / öffentliches Auftragswesen
- Bietereinigung und keine gesetzlichen Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb
- Leistungsbeschreibung – Kern und Angelpunkt der Leistung
- Leistungsänderungen: Abweichungen von der Leistungsbeschreibung müssen vergütet werden
- Wo finde ich öffentliche Vergaben? - Die Initiativbewerbung mit Eigenerklärung zur Eignung
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen aus den Rechnungsprüfungsämtern, der Innenrevision, der Verwendungsnachweisprüfung oder der Vergabestellen.
Benötigte Arbeitsmittel
Termindetails
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7. Juli 2023, 09:00 – 16:30 Uhr
Dozierende
Hans Schaller
Langjährige praktische Erfahrung in der kommunalen und staatlichen Verwaltung (Leiter der Abteilung Recht und Wirtschaft, Prüfer im Vergabe- und Zuwendungsbereich); Lehrbeauftragter an den Hochschulen Osnabrück und Hof und freiberuflicher Dozent.