Personalwesen
Befristung von Arbeitsverhältnissen und Teilzeit
Neben dem „programmatischen Regelfall“, also dem mit Kündigungsschutz flankierten, unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis erfordern unterschiedlichste Interessenlagen – von Probezeit bis Projektarbeit, von Job-Sharing bis Jahresarbeitszeit – zunehmend besondere Gestaltungen bei der Vertragsdauer und bei Umfang und Lage der Arbeitszeit. Die einheitliche Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Selbst gesetzliche und tarifliche Spezialregelungen (BEEG, WissZeitVG) nehmen darauf Bezug. Das Seminar behandelt die grundlegenden Rechtsfragen rund um zeit- oder zweckbefristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse, ebenso wie die der Teilzeitarbeit. Auf tarifliche und gesetzliche Besonderheiten und aktuelle Rechtsprechung wird – wo erforderlich auch ausführlich – eingegangen. Ein weiterer Teil widmet sich den aus unterschiedlichen Interessenlagen abzuleitenden Zweckmäßigkeitsüberlegungen und daraus entwickelten Gestaltungs- und Durchführungsvorschlägen.
In diesem Seminar lernen Sie:
- Befristung
- sachgrundlose Befristung/Zeitbefristung
- Zweckbefristung/auflösende Bedingung
- Tarifliche Besonderheiten: Interessenlagen, Vertragsgestaltung und
-Durchführung
- Teilzeitarbeit
- allgemeine gesetzliche Grundlagen
- besondere gesetzliche Grundlagen
- Ansprüche auf Teilzeitarbeit – tarifliche Grundlagen (§ 11 TVöD)
Zielgruppe
Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiter:innen, Führungskräfte
Der Referent

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sozietät Hannemann, Eckl & Moersch in Karlsruhe
Referent arbeitsrechtlicher Seminare
Lehrbeauftragter der VWA Rhein-Neckar e.V.