Personalwesen
Langzeit-Arbeitszeitkonten und Sabbatical – Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen
In der Verwaltung und der Industrie nutzen annähernd 80 Prozent der Beschäftigten ein Arbeitszeitkonto. Am häufigsten kommen Zeitkonten wie etwa Gleitzeit-, Überstunden- oder Jahresarbeitszeitkonten zur Anwendung. Sie dienen der Flexibilisierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zum Vorteil der Arbeitnehmer und zum Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen.
Hingegen dient das Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto dazu, ein Werteguthaben zu schaffen, indem Arbeitszeit im größeren Umfang angesammelt wird. Damit können entweder längere Freistellungen durch den Arbeitgeber („Sabbatical“) ermöglicht werden oder auch die vorzeitige Beendigung der Berufstätigkeit ohne die Nachteile von Altersteilzeit-Vereinbarungen. Zwar ist auch der Anteil dieser Arbeitszeitkonten gestiegen, jedoch verhindern umständliche sozialversicherungsrechtliche Regelungen und steuerliche Nachteile für bestimmte Arbeitnehmergruppen bislang eine größere Verbreitung.
In diesem Seminar lernen Sie:
- Arbeitszeitflexibilisierung
- Gesetzliche und tarifliche (TVöD/TV-L) Vorgaben zu Arbeitszeitkonten
- Zeitschuld und Zeitguthaben
- Abbildung der Regelungen in Dienstvereinbarungen
- Wertguthaben nach Sozialversicherungsrecht
- Insolvenzsicherung
- Lohnentwicklung, Werterhaltung
Zielgruppe
Hauptamts- und Personalleiter/innen, Personalsachbearbeiter/innen, Betriebs- und Personalratsmitglieder
Der Referent

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sozietät Hannemann, Eckl & Moersch in Karlsruhe
Referent arbeitsrechtlicher Seminare
Lehrbeauftragter der VWA Rhein-Neckar e.V.