Personalwesen
Flexible Arbeitszeitgestaltung nach dem TVöD/TV-L
Ein sinnvoller und bedarfsorientierter Personaleinsatz wird gerade in Kommunen unter dem Gesichtspunkt eines stetig steigenden Kostendrucks immer bedeutender. Notwendig ist im Bereich der Arbeitszeit ein Ausgleich zwischen Arbeitszeitflexibilisierung einerseits und Arbeitszeitsouveränität andererseits.
Mit Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L) wurden die Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung erheblich erweitert. So wurde z.B. der Ausgleichszeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu ein Jahr erweitert.
Im Seminar werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Modelle für die Arbeitszeitgestaltung gerade für Betriebe mit saisonalen Schwankungen wie z.B. Schwimmbäder, Winterdienst u.a. aufgezeigt. Die Modelle des Tarifvertrags werden kritisch untersucht und Alternativen aufgezeigt.
In diesem Seminar lernen Sie:
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes (z.B. Höchstgrenzen des ArbZG, Ruhepausen, Ruhezeiten)
- Grundlagen zur Arbeitszeit im TVöD/TV-L (Dauer der Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum)
- Sonderformen der Arbeit wie z.B. Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Schichtarbeit etc.
- Überstunden im TVöD/TV-L
- Neue Instrumente des TVöD/TV-L zur Vermeidung von Überstundenzuschlägen
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im TVöD/TV-L
- Zeitzuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten
- Das Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD/TV-L
- Die Gleitzeitmodelle
- Arbeitszeitflexibilisierung bei Teilzeitkräften
- Sonstige Arbeitszeitkonten
- Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen
- Mitbestimmung des Betriebs-/Personalrats
- Fragen der Teilnehmer/-innen
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen mit Personalverantwortung, Personalreferenten/Personalreferentinnen, Personalsachbearbeiter/innen, Personalratsmitglieder aus dem öffentlichen Dienst
(nicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)
Der Referent

Selbstständige Rechtsanwältin in Kappelrodeck mit Schwerpunkt Arbeits- und Tarifrecht. Hierbei insbesondere Beratungen und Schulungen deutschlandweit auf dem Gebiet des Arbeits- und Tarifrechts.